Ehevertrag

Als Notar beurkunde ich Eheverträge. Durch den Ehevertrag können Sie einerseits den ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung abändern. So kann man beispielsweise mit der ehevertraglichen Vereinbarung der Vorschlagszuweisung den überlebenden Ehegatten meistbegünstigen. Das empfiehlt sich insbesondere dann, wenn es die in der Errungenschaft befindliche eheliche Liegenschaft für den überlebenden Ehegatten abzusichern gilt. Wenn Sie selbständig sind resp. Inhaber eines Unternehmens sind, so kann dieses durch einen Ehevertrag zu Eigengut erklärt werden. Damit setzen Sie Ihr Unternehmen im Scheidungsfall einem geringeren Risiko aus. Sollten Sie ein namhaftes Eigengut besitzen, welches beispielsweise durch eine Erbschaft entstanden ist, so kann mit Hilfe des Ehevertrages vereinbart werden, dass Erträge von solchen Eigengütern nicht in die Errungenschaft fallen, wie dies gesetzlich der Fall wäre. Dadurch kann eine unübersichtliche Vermischung von Eigengut und Errungenschaft verhindert werden.

Andererseits kann mit dem Ehevertrag ein anderer Güterstand gewählt werden. Anstelle der Errungenschaftsbeteiligung kann der Güterstand der Gütergemeinschaft oder der Gütertrennung ehevertraglich vereinbart werden.